| Dauer |
5
Jahre |
| Abschluss |
Reife-
und Diplomprüfung |
| Berechtigungen |
- Lehrabschluß,nach einjähriger handwerklicher Praxis kann
die Meisterprüfung abgelegt werden
- Nach dreijähriger facheinschlägiger Praxis kann die Standesbezeichnung
IngenieurIn geführt werden
- Studienberechtigung für Fachhochschulen, Universitäten und
Hochschule
|
| Aufnahmevoraussetzung |
erfolgreicher
Abschluss der 8. Schulstufe und Erfüllung der jeweils geltenden Aufnahmekriterien |
| Kosten |
Der
Besuch der Tagesschule ist kostenlos |
| Ausbildungsschwerpunkte |
Informationstechnik,
Energietechnik und industrielle Elektronik |